Haushaltsführungsschaden
Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens entsteht immer dann, wenn der Geschädigte den Haushalt zumindest teilweise für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht führen kann. Inhalte der Seite Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 843 Abs. 1 BGB. Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder … Weiterlesen