Abfindung bei Kündigung?
In vielen Fällen kann man als Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung bekommen. Aber: Es ist keineswegs so, dass es diese immer und automatisch gibt. Im Gegenteil: Nur in den seltensten Fällen besteht ein Anspruch auf Abfindung.
Vielmehr ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis geschickter Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Höhe der Abfindung berechnen
Bei der Höhe der Abfindung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Als Faustformel gilt die sog. „Regelabfindung“:
1/2 Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
Das ist aber nur ein grober Richtwert. Konkret hängt die Höhe der Abfindung aber vor allem vom Geschick in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber ab.
Was Sie bei der Verhandlung berücksichtigen müssen: Die Abfindung ist in jedem Fall auch zu versteuern!
Was Sie noch beachten müssen
Bei der Vereinbarung einer Abfindung ist stets zu prüfen, ob die Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen wird. Eventuelle Kürzungen des ALG sollten vermieden oder zumindest in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber berücksichtig werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Abfindung:

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Rechtsanwältin Faßbender ist als Fachanwältin auf das Arbeitsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 15 Jahren.