Ausschluss des Rücktrittsrechts des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag bei Nichtzahlung der Abfindung wegen Insolvenz des Arbeitgebers
BAG vom 10.11.2011 – 6 AZR 357/10
Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem mit dem Arbeitnehmer geschlossenen schriftlichen Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung, kann der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen von diesem Aufhebungsvertrag grundsätzlich zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt.
Ein solches Rücktrittsrecht nach § 323 Absatz 1 BGB kann der Arbeitnehmer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.11.2011 (Az.: 6 AZR 357/10) jedoch dann nicht wirksam ausüben, wenn der Arbeitgeber die Abfindung wegen Insolvenz nicht zahlen muss oder darf. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist die Forderung auf Zahlung der Abfindung nicht durchsetzbar und ein Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers damit ausgeschlossen.