Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in Protokolldateien
Arbeitsgericht Wesel 17.11.2011 – 5 BV 17/11
Das Arbeitsgericht Wesel hat in einem Beschluss vom 17.11.2011 (Az.: 5 BV 17/11) einen Anspruch eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf eine umfassende Einsichtnahme in die Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk verneint. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Wesel fehlt ein dafür erforderliches Rechtsschutzbedürfnis des Betriebsrates selbst bei zuvor erfolgter unbefugter Einsichtnahme in Betriebsratsdateien durch den Arbeitgeber.