Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts auch bei drohender Insolvenz
Vereinbart der Arbeitgeber in Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Situation seines Betriebs einen Kündigungsverzicht in Bezug auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen als Gegenleistung für den Verzicht der Arbeitnehmer auf eine Weihnachtsgratifikation, ist der Arbeitgeber an den Kündigungsverzicht selbst bei drohender Insolvenz gebunden. In solchen Fällen sind in der Regel auch außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 23.11.2011 (Az.: 12 Sa 926/11) entschieden. Nach Auffassung des LAG ist der Arbeitgeber normalerweise an den von ihm erklärten Kündigungsverzicht gebunden. Eine andere Situation ergibt sich nur dann, wenn ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung vorliegen. Das LAG Düsseldorf stellte jedoch klar, dass für die Rechtfertigung einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausreicht.